Rz. 78

Es handelt sich hierbei um eine Fersenbeinfraktur. Es ist die häufigste Tarsalia-Fraktur. Die Ursache hierfür ist oftmals ein Sturz aus der Höhe oder aber im Verkehrsbereich sehr häufig, wenn die Geschädigten ihre Füße unter den Pedalen einklemmen.

 

Rz. 79

Ferner ist eine solche Verletzung häufig Bestandteil von Mehrfachverletzungen. Beim Schmerzensgeld ist zu berücksichtigen, dass eine relativ lange Sporteinschränkung besteht. Bis zu 1,5 Jahre kann der Geschädigte keinen Sport treiben.

 

Rz. 80

Generell kann gesagt werden, dass diese Fraktur häufig zu Dauerschäden und Bewegungseinschränkungen führt, weil das Gesamtgewicht des Körpers auf den Fuß trifft und damit Probleme beim Stehen und Gehen entstehen. Zudem ist bei den vermehrten Bedürfnissen zu berücksichtigen, dass fast immer orthopädisches Schuhwerk notwendig ist. Weiterhin sind Pufferabsätze erforderlich und darüber hinaus eine Fersenpolsterung sowie eine Sohlenrolle. Im Rahmen der vermehrten Bedürfnisse ist mit einem Orthopädietechniker zu klären, wie lange der Geschädigte dieses Schuhwerk benötigt. Liegt ein Dauerschaden vor, muss für das gesamte Leben dieses Hilfsmittel angeschafft werden. Es sind dann die Zuzahlungsbeträge zu kapitalisieren.

 

Rz. 81

Diese Fraktur ist sowohl konservativ behandelbar als auch operativ. Die aktuelle Medizin verwendet bei derartigen Verletzungen auch Gleitkissen aus Silikon. Oftmals schließt sich nach der Operation eine stationäre Reha an.

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