Rz. 101

Die Komplikationen hängen von der Intensität der Gesichtsschädelfraktur ab. Ferner ist zu prüfen, ob weitere Verletzungen eingetreten sind. Bei Gesichtsschädelfrakturen kommt es oftmals auch zu schweren Augenverletzungen bis zur Erblindung. Oft ist das Gesicht auch deformiert. Dies hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Schmerzensgeld, nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen psychischen Befindlichkeiten. Es kann zu chronischen Nasennebenhöhlenentzündungen kommen. Da das Gesicht betroffen ist, können auch Kaufunktionsstörungen auftreten. Ferner kann der Geruchssinn, Geschmackssinn und der Sehsinn verloren gehen. Es kann zu Sprechstörungen und Schluckstörungen kommen.

 

Rz. 102

Es kann weiterhin zu psychischen Störungen kommen. Beim Zahnverlust ist zu prüfen, welche Zahnarztkosten von den Krankenkassen übernommen werden, da mitunter auch kosmetische Operationen dabei eine Rolle spielen.

 

Rz. 103

Es bestehen die üblichen OP-Risiken wie Thrombosen, Nervenschädigungen und Infektionen (siehe Rdn 264 f., 298 f.).

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