Rz. 157

Nervenschäden sind Störungen der Reizwahrnehmung. Nervenleitungen verbinden das Gehirn mit den einzelnen Organen. Hierdurch können Empfindungen wahrgenommen werden und die Gliedmaßen bewegt werden. Sind die Nerven geschädigt, führt dies zu einem oftmals vorhandenen Dauerschmerz. Das Problem bei Nervenverletzungen ist, dass sie durch Unfälle eintreten können, aber auch infolge von Stoffwechselleiden, Diabetes, Entzündungen oder anderen Faktoren, wie Überbelastung und Rheuma. Gegenüber dem Versicherer ist es daher mitunter nicht leicht, die Kausalität dieser Nervenschäden zu beweisen. Für die Geschädigten bedeutet dies oftmals, dass die Sache außergerichtlich nicht zu Ende geführt werden kann, sondern mehrere Dinge zu Gericht gelangen. Da ein geschädigter Nerv keine Impulse mehr weiterleiten kann, treten Schmerzen, Lähmungen und Gefühlsstörungen auf. Das Problem an den Nervenschäden ist auch, dass diese sehr lange dauern und mitunter erst nach zwei Jahren Wartezeit beurteilt werden kann, ob überhaupt ein Dauerschaden vorliegt. Kommt es zu Operationen, dauert es auch sehr lange, um festzustellen, ob Erfolge erzielt werden, da die Nerven nur sehr langsam wachsen. In der Literatur und der Wissenschaft gewinnen diese Nervenschädigungen an Bedeutung. Es existieren immer mehr Veröffentlichungen zu den begleitenden Schmerzformen. Bereits jetzt ist festzuhalten, dass derartige Störungen von Fachleuten untersucht werden sollten. Es sollte dazu ein Spezialist auf dem Gebiet der Neurologie die Behandlung durchführen, da bei kompletten Ausfällen erhebliche körperliche Beeinträchtigungen entstehen und dies naturgemäß auch Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Haushalt haben kann. Dies geht sogar bis zur eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit, da die Patienten oftmals über starke Schmerzen klagen und Schmerztherapien durchgeführt werden müssen. Es gibt heute mittlerweile objektive Befunde. Entsprechende Fachärzte für Neurologie können dies feststellen. Allerdings sind die Dauerschäden meist erst nach 2 Jahren vom Gutachter festzustellen. Unbehandelt können sie sogar zu vollständigen Lähmungen führen.

 

Rz. 158

In der Unfallmedizin kommt häufig auch das sog. Karpaltunnelsyndrom (CTS) vor. Es ist ein Kompressionssyndrom des Nervus medianus im Bereich der Handwurzel. Patienten können nicht mehr richtig zupacken und haben Probleme beim Tastgefühl. Hier streiten sich die Geschädigten und die Versicherer oftmals, ob es auch durch andere Ursachen zu diesem Karpaltunnelsyndrom gekommen sein kann, wie zum Beispiel durch eine Arthrose, eine Überbelastung, Stoffwechselerkrankungen oder Rheuma. Das Karpaltunnelsyndrom kann konservativ behandelt werden, aber manchmal wird auch eine Operation vorgenommen. Es gibt verschiedene Operationstechniken, entweder eine offene Operationstechnik oder eine endoskopische Operationstechnik. In der Vergangenheit gab es hier auch Probleme in arzthaftungsrechtlichen Bereichen, da negative Operationsfolgen und Komplikationen auftraten. Es kann in Ausnahmefällen dann auch zu einer sehr schmerzhaften Knochenentkalkung kommen bis zu Gelenksversteifungen oder einem Morbus Sudeck (siehe Rdn 271 f.).

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