Rz. 655

Muster 13.32: Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil

 

Muster 13.32: Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des _________________________ vom _________________________

Einspruch

eingelegt und zugleich beantragt:

 
  1. Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom _________________________ wird die Klage abgewiesen.
  2. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom _________________________ wird einstweilen ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung, eingestellt.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

I.

Durch das Versäumnisurteil des erkennenden Gerichts vom _________________________ ist der Beklagte verurteilt worden, _________________________

Das Urteil ist dem Beklagten am _________________________ zugestellt worden, so dass die Einspruchsfrist am _________________________ abläuft und mit diesem Schriftsatz gewahrt wird.

II.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil ist nach § 707 Abs. 1 ZPO vorläufig einzustellen.

Die Zwangsvollstreckung ist dabei nach § 719 Abs. 1 S. 2 ZPO auch ohne Sicherheitsleistung einzustellen, weil

der Schuldner nicht in der Lage ist, die Sicherheitsleistung zu erbringen, weil _________________________.

Zur Glaubhaftmachung werden insoweit vorgelegt _________________________.

die Vollstreckung für den Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil mit sich bringen würde, nämlich _________________________.

Zur Glaubhaftmachung werden insoweit vorgelegt _________________________.

Und

das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist, weil _________________________.
die Säumnis des Beklagten nicht verschuldet war, weil _________________________.

III.

Das Versäumnisurteil ist aufzuheben und die Klage abzuweisen, weil dem Kläger der geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.

Insoweit wird zur Begründung zunächst auf die bisherigen Schriftsätze nebst den hiermit zu den Akten gereichten Urkunden Bezug genommen.

Zur Begründung des Klageabweisungsantrags ist ergänzend Folgendes auszuführen: _________________________

IV.

Es wird gebeten, zunächst kurzfristig über den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719, 707 ZPO zu entscheiden.

Rechtsanwalt

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