Rz. 645
Muster 13.22: Erledigungserklärung des Klägers mit dem Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,
die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen. |
Zugleich wird
□ | der Rechtsstreit in der Hauptsache |
□ | der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe eines Betrages von _________________________ |
□ | der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit, als _________________________ |
für erledigt erklärt und damit verbunden beantragt,
dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. | |
Weiter wird beantragt, in analoger Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO deklaratorisch auszusprechen, dass das am _________________________ ergangene _________________________urteil wirkungslos ist (Zöller/Althammer, ZPO, 32. Auflage 2018, § 91a Rn 12). |
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Nach der mündlichen Verhandlung vom _________________________ hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so dass die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen ist.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache in dem eingangs dargelegten Umfange erledigt, weil
□ | der Beklagte die Klageforderung am _________________________ in Höhe von _________________________ ausgeglichen hat. |
□ | der Beklagte den geltend gemachten Anspruch am _________________________ in der Weise erfüllt hat, dass er _________________________. |
□ | _________________________ |
Nach § 91a ZPO sind dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil _________________________.
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Beklagte der Erledigungserklärung anschließt, so dass über die Kosten des Verfahrens gem. §§ 91a, 128 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann.
□ | Im Hinblick auf die zu treffende Kostenentscheidung wird noch auf Folgendes hingewiesen: _________________________ |
Rechtsanwalt
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