Rz. 664

Muster 13.41: Schriftsatz des Klägers nach Ankündigung des Anerkenntnisses durch den Beklagten mit der Anregung, nach § 307 S. 2 ZPO zu verfahren

 

Muster 13.41: Schriftsatz des Klägers nach Ankündigung des Anerkenntnisses durch den Beklagten mit der Anregung, nach § 307 S. 2 ZPO zu verfahren

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird nach der Ankündigung des Anerkenntnisses durch den Beklagten im Schriftsatz vom _________________________ angeregt, dass der Beklagte sein Anerkenntnis nicht nur ankündigt, sondern schriftlich erklärt und sodann nach § 307 S. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch

Teilanerkenntnisurteil
Anerkenntnisurteil

entschieden wird.

Einer mündlichen Verhandlung über das Anerkenntnis bedarf es nach diesseitiger Auffassung nicht. Über die Frage der Kostentragung kann ohnehin gem. § 128 Abs. 3 ZPO ohne Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

Es wird sodann beantragt,

 
  dem Kläger hinsichtlich des zu erlassenden und von Amts wegen zuzustellenden Anerkenntnisurteils eine Zustellbescheinigung sowie eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

Rechtsanwalt

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