Rz. 1

Während des Prozesses kann der Rechtsanwalt vor eine Vielzahl von Problemlagen gestellt werden, die es schnell und sicher zu bewältigen gilt:

Das Leben entwickelt sich weiter und damit verändern sich Tatsachen, was etwa nach einer Zahlung des Schuldners eine Klagerücknahme oder eine Erledigung in der Hauptsache erforderlich machen kann.
Der Beklagte beteiligt sich am Prozess nicht und gibt schon keine Verteidigungsanzeige ab oder erscheint später in einem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht. Hier finden die Regelungen über das Versäumnisverfahren Anwendung. Nichts anderes gilt, wenn der Kläger selbst das Interesse am Prozess verliert und im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. In bestimmten Konstellationen kommt auch eine Entscheidung nach Lage der Akten mit besonderen Anforderungen an den Bevollmächtigten in Betracht.
Reagiert der Beklagte mit einem Anerkenntnis oder der Kläger mit einem Verzicht, muss die andere Partei den Prozess jeweils sachgerecht zu Ende bringen.
Lebenssachverhalte greifen ineinander. Dies gilt in auch für Prozesse, so dass es sinnvoll sein kann, einem anderen Prozess durch eine Aussetzung Vorrang einzuräumen. Hier muss beurteilt werden, ob die Aussetzung beantragt oder ob dieser entgegengetreten werden soll.
In verschiedenen Konstellationen kann eine Unterbrechung des Verfahrens kraft Gesetzes eintreten. Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten erläutern, welche Folgen dies haben und wie der Prozess weiter betrieben werden kann.
Auch kann es aufgrund aktueller Entwicklungen oder außergerichtlicher Einigungsversuche sinnvoll sein, das Verfahren zum Ruhen zu bringen.
Hat der Prozess begonnen und entwickelt sich, mag die Partei oder auch der Bevollmächtigte selbst gegen einen Richter die Besorgnis der Befangenheit hegen. Um keine unnötige Schärfe in den Prozess zu bringen, sollte der Bevollmächtigte orientiert sein, in welchen Fällen eine Ablehnung Aussicht auf Erfolg haben kann und welche Konstellationen keine Aussicht auf Erfolg versprechen.
Nicht nur bei den Gerichten ist der Vergleich beliebt, weil er Arbeitsentlastung schaffen kann. Auch den Parteien ist häufig ein Vergleich "recht", da er Risiken verträglich verteilt, Zeit- und Kostenvorteile bietet und auch wirtschaftliche oder persönliche Beziehungen in Zukunft erhalten kann. Der Bevollmächtigte muss hier allerdings viele Aspekte bedenken und beachten.
Auch kann es erforderlich werden, sich über den Stand oder Verlauf anderer Verfahren zu informieren. So sind Fragen des Akteneinsichtsrechts zu erörtern.
 

Rz. 2

Alle diese Prozesssituationen, die den Alltag des zivilrechtlich engagierten Bevollmächtigten berühren, sind im nachfolgenden Abschnitt B (siehe Rdn 4 ff.) in ihren rechtlichen Grundlagen erörtert. Schon hier finden Sie Checklisten und andere Arbeitshilfen.

 

Rz. 3

In Abschnitt C (siehe Rdn 624 ff.) werden die notwendigen Muster für Anträge, Anregungen und Erklärungen für alle angesprochenen Prozesssituationen zur Verfügung gestellt.

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