Rz. 409

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei dem Vergleich um einen materiell-rechtlichen Vertrag, so dass die Parteien in der Regelung des Vergleichsinhalts nicht auf den eigentlichen Streitgegenstand beschränkt sind, sondern auch über den Streitgegenstand hinausgreifende Regelungen treffen können. Insoweit ist eine Vielzahl unterschiedlicher Vergleichsinhalte denkbar.

 

Rz. 410

Darüber hinaus enthält der Vergleich üblicherweise Regelungen über die Kostentragungspflicht. Dabei kann unmittelbar eine Kostenregelung getroffen werden oder aber die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen werden.[270] Fehlt es an einer Kostenregelung greift § 98 ZPO, wonach die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

 

Rz. 411

 

Hinweis

Dabei muss beachtet werden, dass für den Fall der Nebenintervention auch eine Regelung hinsichtlich der Kosten des Nebenintervenienten getroffen wird. Auch wenn dieser am Vergleich nicht mitgewirkt hat, hat er keinen eigenen Anspruch nach § 101 ZPO auf Entscheidung über die Kostentragungspflicht hinsichtlich seiner Kosten. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich dann Kostenaufhebung – statt der jeweils hälftigen Kostentragungspflicht –, steht dem Streithelfer einer Partei selbst dann kein prozessrechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, wenn diese Vereinbarung bezweckte, Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers auszuschließen.[271] Etwa bestehende materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche bleiben davon unberührt.

 

Rz. 412

Eine vollständige Übersicht der möglichen Regelungsgegenstände in einem Prozessvergleich ist nicht annähernd möglich, da hier alle Fragen des dispositiven Rechts zur vergleichsweisen Regelung offenstehen. Nachfolgend werden mithin nur einige ausgewählte Beispiele aufgeführt und mit entsprechenden Formulierungsmustern versehen.

 

Rz. 413

So kann ein Vergleich geschlossen werden:

mit der Verpflichtung zur Zahlung und der gleichzeitigen Aufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung,[272]
mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme, der Vereinbarung einer Ratenzahlung und einer Verfallsklausel im Hinblick auf den Restbetrag,[273]
mit einer Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Verpflichtung, eine höhere Geldsumme zu zahlen, wenn bis zum Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung erfolgt ist.[274]
 

Hinweis

Häufig ist festzustellen, dass Rechtsstreitigkeiten auf die fehlende Liquidität des Beklagten zurückgehen. Für den Gläubiger besteht dann oft die Problematik, dass er auch im Vollstreckungswege nur mühsam oder gar nicht seine titulierte Forderung vollständig durchsetzen kann. Andererseits lässt sich feststellen, dass außerhalb der Vollstreckungsmöglichkeiten der Schuldner regelmäßig in der Lage ist, kurzfristig Geldmittel zu beschaffen, wenn ihm damit ein bestimmter Teil der Schuld erlassen wird. Dies kann im Vergleichswege gestuft festgelegt werden. Durch eine Strafklausel kann dabei eine weitere Motivation zur Erfüllung des Vergleichs erreicht werden (sog. Druckvergleich).

Der Vergleichsinhalt kann auch die Übertragung eines Grundstückes oder eines Grundstückanteiles zum Gegenstand haben,[275] nicht aber die Auflassung selbst.[276]
 

Tipp

Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Streitfragen zwischen mehreren Grundstückseigentümern, Grundstücksnachbarn oder auch Erbstreitigkeiten zu entscheiden sind. Gerade im letzteren Fall kann über einen Prozessvergleich so eine kostengünstige Erbauseinandersetzung bewerkstelligt werden, da die Parteien die notariellen Beurkundungskosten sparen (mit Ausnahme der Kosten der Auflassung), was ein weiterer Anreiz zum Vergleichsabschluss sein kann.

In Unfallsachen, insbesondere Verkehrsunfallsachen, wird ein Vergleich regelmäßig unter Abfindung aller Ansprüche geschlossen.[277]
Der Vergleich kann auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme Zug um Zug gegen Herausgabe eines Gegenstandes beinhalten.[278]
Der Vergleich kann auch die Verpflichtung enthalten, einen bestimmten Gegenstand herauszugeben oder zu leisten.[279]
 

Tipp

Im Rahmen des Vergleichs sollten die Parteien dabei die Modalitäten der Übergabe regeln, so dass nachher keine Streitigkeiten darüber entstehen, ob eine Schick-, Bring- oder Holschuld begründet wurde. Je exakter die Verpflichtung definiert ist, umso weniger Probleme bereitet die spätere Vollstreckung.

Eine vergleichsweise Einigung ist auch über die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses und der daraus folgenden Konsequenzen möglich. Solche Vergleiche finden sich insbesondere bei der Frage der Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses[280] durch Kündigung oder der entsprechenden Beendigung eines Mietverhältnisses.[281]
Die vergleichsweise Regelung kann die Verpflichtung zur Unterlassung oder Duldung einer Handlung umfassen.[282]
 

Tipp

Insbesondere bei der vergleichsweisen Regelung einer Unterlassungsverpflichtung sollte erwogen werden, ob diese mit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe verbunden wird.[283] Dies hat für den Gläubige...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge