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Im Kfz-Handel ist es heute allgemein üblich, einen Gebrauchtwagen beim Einkauf einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Ein Ankauf ohne diese Prüfung wird regelmäßig als grob fahrlässig beurteilt,[25] teilweise auch als stillschweigender Haftungsverzicht,[26] auch beim Kauf des Händlers vom Händler.[27] Ein Autohändler handelt grob fahrlässig, wenn er die Typangabe eines Fahrzeugs im Fahrzeugbrief nicht überprüft und deshalb verkennt, dass das Fahrzeug trotz äußerer Ähnlichkeit nicht von dem angenommenen Hersteller stammt.[28]
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