Rz. 19

Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

 

Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

Der _________________________

– Antragsteller–

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegnerin –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

betreffend das minderjährige Kind _________________________

bestellen wir uns für den Antragsteller und beantragen, das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem minderjährigen Kind _________________________ geb. am _________________________ familiengerichtlich so zu regeln, wie es dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

Der Antragsteller schlägt folgende Regelung vor:

Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Kind _________________________

1. an jedem zweiten Wochenende eines Monats in der Zeit von _________________________ (Wochentag/Uhrzeit der Abholung) bis _________________________ (Wochentag/Uhrzeit des Zurückbringens) zu sich zu nehmen. Das erste Besuchswochenende ist _________________________.

2. in den Sommerferien für die Dauer von 2 Wochen zu sich zu nehmen und mit ihm zu verreisen;

3. Der Antragsteller holt das Kind zu Beginn jedes Umgangs pünktlich bei der Antragsgegnerin ab und bringt es zum Ende eines jeden Umgangs dorthin pünktlich zurück.

Gründe:

Der Antragsteller ist der Großvater des am _________________________ geborenen Kindes. Die Antragsgegnerin ist seine Tochter.

Gemeinsam mit seiner zwischenzeitlich verstorbenen Ehefrau hat der Antragsteller das Kind in dessen ersten 5 Lebensjahren im Wesentlichen versorgt und betreut. Die nicht verheiratete Antragsgegnerin befand sich zum damaligen Zeitpunkt noch im Studium, so dass sie nicht über die zeitlichen Möglichkeiten der persönlichen Betreuung des Kindes verfügte und auch finanziell nicht in der Lage war, eine Tagesmutter zu finanzieren. Sie unterhielt in dieser Zeit eine Wohnung im Haus des Antragstellers, so dass dieser gemeinsam mit seiner Ehefrau die Betreuung des Kindes übernahm. Insbesondere der Antragsteller hat Arzttermine mit dem Kind wahrgenommen, dieses regelmäßig in den Kindergarten gebracht und sich auch im dortigen Förderverein engagiert.

Nach Beendigung ihres Studiums hat die Antragsgegnerin zu ihren Eltern jeglichen Kontakt abgebrochen. Eine Begründung hierfür hat sie nicht gegeben.

Über die Gewährung und Ausgestaltung des Umgangsrechts konnte keine Einigung erzielt werden. Für die beantragte Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte: _________________________

Beweis: _________________________

Die Ermittlungen des Jugendamts und die richterliche Anhörung des Kindes werden ergeben, dass die vorgeschlagene Regelung dem Kindeswohl dient. Sie ist erforderlich, um die gewachsenen Bindungen des Kindes an den Antragsteller aufrechtzuerhalten.

Eine außergerichtliche Einigung ist gescheitert, so dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

Beweis: Vorlage der Korrespondenz

Rechtsanwältin

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