Rz. 35

Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter

 

Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Geschäfts-Nr.: _________________________

Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

der _________________________

– Antragstellerin/Großmutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

die _________________________

– Antragsgegnerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin wird beantragt, ihr Umgangsrecht mit dem Kind _________________________, geb. am _________________________, wie folgt zu regeln: _________________________.

Gründe:

Die Antragstellerin ist die Großmutter des Kindes _________________________, geb. am _________________________.

Beweis: _________________________

Sie hat das Kind im Kleinkind- und Vorschulalter häufig betreut. Dadurch sind die Bindungen des Kindes an die Großmutter sehr eng. Es dient dem Kindeswohl, diese Bindungen gerade jetzt nach der Trennung der Eltern aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

Beweis: Sachverständigengutachten

Seit sich die Mutter des Kindes von dem Sohn der Antragstellerin getrennt hat und nach _________________________ gezogen ist, besteht für die Großmutter kaum noch eine Möglichkeit, den Umgang mit dem Kind zu pflegen. Er beschränkt sich lediglich auf einige Briefe und Telefonate, in denen das Kind ständig darum bittet, die Antragstellerin besuchen zu dürfen.

Die Mutter ist nicht damit einverstanden, dass das Kind in den Schulferien eine Woche mit/bei der Großmutter verbringt. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Aus diesem Grund hält die Großmutter eine gerichtliche Regelung ihres Umgangsrechts wie oben beschrieben für notwendig.

Für die beantragte Regelung sprechen insbesondere noch folgende Gesichtspunkte: _________________________.

Beweis: _________________________

Die von der Antragsgegnerin vertretene Auffassung wird dem Kindeswohl nicht gerecht. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Insbesondere behauptet sie zu Unrecht: _________________________.

Beweis: _________________________

Die Ermittlungen des Jugendamts und die richterliche Anhörung werden ergeben, dass die vorgeschlagene Regelung dem Kindeswohl dient und auch dem Willen des Kindes selbst entspricht.

Rechtsanwalt

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