Rz. 25
Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB
Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB
An das
Amtsgericht _________________________
Familiengericht
_________________________
Az.: _________________________
In der Familiensache
des _________________________
– Antragsteller/Vater–
Verfahrensbevollmächtigter: _________________________
gegen
die _________________________
– Antragsgegnerin/Mutter –
Verfahrensbevollmächtigter: _________________________
beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers
das Umgangsrecht der Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind _________________________ geb. am _________________________ für die Zeit von _________________________ bis _________________________ auszuschließen.
Gründe:
I. Die Eltern haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Ein Ehescheidungsverfahren ist bislang nicht anhängig.
Alt.:
Die Eltern haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Derzeit ist zwischen ihnen beim erkennenden Gericht unter dem Az _________________________ das Scheidungsverfahren anhängig.
Alt.:
Die Eltern sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten.
Aus der Ehe der Eltern ist die am _________________________ geborene gemeinsame minderjährige Tochter _________________________ hervorgegangen. Anlässlich der Trennung haben sie Einvernehmen darüber erzielt, dass die gemeinsame Tochter im Haushalt des Antragsstellers verbleiben soll.
II. Es gibt aber schwerwiegende Differenzen bezüglich des Umgangsrechts der Antragsgegnerin. Der Antragsteller ist nicht bereit, der Antragsgegnerin gegenwärtig ein Umgangsrecht einzuräumen, weil der Umgang der Antragsgegnerin das Kindeswohl gegenwärtig in schwerwiegender Weise gefährden würde.
Die Trennung der Mutter von ihrem Vater hat _________________________ so schwer getroffen, dass sie den Umgang mit der Antragsgegnerin zurzeit strikt ablehnt. Die Abneigung des Kindes gegen seine Mutter ist so groß, dass sie Krankheitswert hat.
Beweis: Sachverständigengutachten
Das Umgangsrecht könnte daher nur zwangsweise durchgesetzt werden. Das Kind würde dann in eine von ihm nicht zu bewältigende Konfliktsituation versetzt werden. Ein Suizid wäre ernsthaft zu befürchten. Im Einzelnen: _________________________.
Beweis: – Anhörung des Kindes,
– Sachverständigengutachten
_________________________ hat das 13. Lebensjahr bereits vollendet. Aus diesem Grund muss ihr Wille besonders beachtet werden. Aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes folgt, dass es nicht gezwungen werden darf, den Umgang mit seiner Mutter wahrzunehmen.
Ein milderes Mittel als der vorübergehende Ausschluss des Umgangsrechts kommt nicht in Betracht. Die Möglichkeit eines beschützten Umgangs scheidet aus. Die Verweigerungshaltung des Kindes würde sich auch durch die Anwesenheit einer dritten Person bei den Umgangsterminen nicht ändern.
Rechtsanwalt
Rz. 26
Muster 13.25: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gem. § 1685 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1684 Abs. 4 BGB
An das
Amtsgericht _________________________
Familiengericht
_________________________
Az.: _________________________
In der Familiensache
des _________________________
– Antragstellerin–
Verfahrensbevollmächtigter: _________________________
gegen
die _________________________
– Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigter: _________________________
beantragen wir namens und in Vollmacht der Antragstellerin
das Umgangsrecht des Antragsgegners mit dem minderjährigen Kind _________________________ geb. am _________________________ auszuschließen.
Gründe:
I. Die Antragstellerin hat den Antragsgegnern – den Großeltern väterlicherseits des Kindes – kurz nach Vollendung dessen ersten Lebensjahres ein Umgangsrecht alle sechs Wochen von Samstagabends bis Sonntagsabends eingeräumt.
II. Nachdem die Umgangskontakte zunächst gut verlaufen sind, ist die Antragstellerin zwischenzeitlich nicht mehr bereit, den Antragsgegnern ein Umgangsrecht einzuräumen, da sie ihr Umgangsrecht nicht mehr zum Wohl des Kindes ausüben. Es kommt seitens der Antragsgegner zu permanenten Grenzüberschreitungen. Sie maßen sich sowohl bei dem behandelnden Kinderarzt als auch in der Schule die Befugnisse eines Elternteils an, wobei sie während der Umgangskontakte permanent mit dem Kind diese Problematik besprechen. Das Kind zeigt zwischenzeitlich massive Verunsicherungen und hat aktuell den Wunsch geäußert, keine weiteren Umgangskontakte mehr wahrnehmen zu müssen. Dies wurde der Antragstellerin auch seitens des behandelnden Kinderarztes so angeraten.
Rechtsanwalt
Rz. 27
Muster 13.26: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gem. § 1686a Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1684 Abs. 4 BGB
An d...
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