Rz. 45

Für die Beschlussanfechtungsklage kann – wie für jede Klage – Prozesskostenhilfe (im Folgenden: PKH) beantragt werden, was nach überwiegender Auffassung zur Wahrung der Anfechtungsfrist genügt.[82] Nach anderer Auffassung ist dem Antragsteller nach einer Entscheidung (PKH-Bewilligung oder Ablehnung) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.[83] Der Wiedereinsetzungsantrag ist gem. § 234 ZPO innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der PKH-Bewilligung zu stellen; im Fall der Ablehnung kommt noch eine Überlegungsfrist von 3–4 Tagen hinzu.[84] Innerhalb dieser Frist ist gem. § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO auch die "versäumte Handlung" nachzuholen, also die Anfechtungsklage zu erheben.

 

Rz. 46

Die verschiedenen Varianten der Beantragung von PKH können hier nicht im Einzelnen erörtert werden; es mögen die folgenden Empfehlungen genügen: Schon, weil das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Beschlussanfechtung beurteilen muss, ist im Regelfall die Fertigung einer kompletten Klage – und nicht nur eines "nackten" PKH-Antrags – sinnvoll. Dadurch vermeidet man auch die mannigfachen Folgeprobleme rund um die Frage, innerhalb welcher Fristen nach der PKH-Bewilligung welche Handlungen vorzunehmen sind. Die Klage wird als Anlage zum PKH-Antrag und unter der Bedingung der PKH-Bewilligung eingereicht. Das erspart nach der Bewilligung der PKH die erneute Fertigung und Unterzeichnung der Klage nur zum Zwecke der Zustellung. Um ergänzend sicherzustellen, dass der Klageentwurf nicht versehentlich doch schon als unbedingte Klageeinreichung missverstanden wird, darf kein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden.

 

Rz. 47

Muster 13.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beschlussanfechtung

 

Muster 13.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beschlussanfechtung

In Sachen

[Rubrum wie bei der Beschlussanfechtungsklage mit der Maßgabe, dass die Parteibezeichnung "Antragsteller/Antragsgegner" lautet statt "Kläger/Beklagte"]

zeigen wir an, dass wir den Antragsteller vertreten. Namens des Antragstellers beantragen wir, dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für die beigefügte Klage zu bewilligen, die hiermit unter der aufschiebenden Bedingung der Bewilligung erhoben wird. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist beigefügt.[85] Für den Fall der Bewilligung beantragen wir für den Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Anfechtungsfrist des § 45 WEG.

[82] LG Itzehoe v. 7.8.2020 – 11 S 43/17, ZMR 2020, 877; Jennißen/Suilmann, § 45 Rn 52.
[83] Bärmann/Pick/Dötsch, § 50 Rn 31.
[85] Gem. § 1 Prozesskostenhilfeformularverordnung v. 6.1.2014 muss das amtliche Formular verwendet werden, die erforderlichen Belege sind beizufügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge