Rz. 31
Nach dem Widerruf darf eine neue Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG wiedererteilt werden (§ 6e Abs. 3 S. 2 StVG).
Da die Teilnahme am Aufbauseminar lediglich Voraussetzung für die Wiedererteilung ist und von der Behörde nicht gem. § 2a Abs. 2 StVG angeordnet wird, verlängert sich dann die Probezeit auch nicht um zwei Jahre.
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