Rz. 44
Der Datenschutzbeauftragte muss vom Verantwortlichen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Bundesländern haben entsprechende Meldeformulare auf ihren Webseiten hinterlegt. Eine ausdrückliche Form ist nicht vorgeschrieben. Gleichwohl empfiehlt es sich, dass diese Meldung unter Nutzung der vorgegebenen Formulare erfolgt.[20]
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