Rz. 22

Verkehrswert abzüglich fiktiver latenter Steuerlast, soweit sich das Grundstück zum Bewertungsstichtag noch in der 10-jährigen Spekulationsfrist befindet, und soweit keine Ausnahme zur Steuerbarkeit gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG bejaht werden kann. Die Fiktion des Verkaufs zum Bewertungsstichtag kann bei mehreren Grundstücken gegebenenfalls zu einer Fiktion eines schädlichen Verkaufs nach den Grundsätzen des gewerblichen Grundstückshandels für diese und zuvor schon verkaufte Immobilien führen, so dass Nachversteuerung auch für bereits früher verkaufte Grundstücke entstehen kann.

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