Rz. 34

Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.[79] In der Regel muss allgemein bei Gebrauchtwagen mit zunehmendem Alter auch mit zunehmenden Verschleißerscheinungen gerechnet werden, ohne dass ein Laie genauere Prognosen über Zeitpunkt und Ausmaß, z.B. von Rostbildung oder Ölundichtigkeit, abgeben kann. Ein Fehler liegt nicht vor, wenn ein Defekt auftritt, der auf einem natürlichen, normal fortschreitenden Verschleiß beruht und der mit Rücksicht auf das Alter, die Fahrerleistung und den Erhaltungszustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs zu erwarten war.[80] Schäden an Teilen, von denen erwartet werden darf, dass diese das normale Lebensalter eines Fahrzeugs überdauern, wie z.B. eine Benzinleitung, sind Sachmängel[81] (vgl. im Einzelnen § 12 Rdn 237 ff.; § 14 Rdn 33 f.).

 

Rz. 35

Auf einzelne Mängel wird in der Rechtsprechungsübersicht näher eingegangen (siehe § 12 Rdn 1 ff.).

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