Rz. 74

Ein Nachlieferungsanspruch kann sich nur auf den gesamten Kaufgegenstand beziehen, kann also beim Kfz vom Käufer nicht für ein einzelnes Zubehörteil durchgesetzt werden.[139] Bei einem defekten Zubehörteil hat somit der Verkäufer die Wahl, ob er es repariert oder erneuert.

Klärungsbedürftig und umstritten ist die Frage, ob bzw. wann bei Verkauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens Lieferung eines vergleichbaren mangelfreien Wagens verlangt werden kann[140] oder ob eine solche Lieferung unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB) ist.[141]

 

Rz. 75

Im Regelfall ist aus der Natur der Sache heraus die Lieferung eines identischen gebrauchten Fahrzeugs dem Verkäufer gem. § 275 BGB unmöglich. Im Schadensersatzrecht ist zwar die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Naturalrestitution anerkannt.[142] Hier geht es aber nicht um Schadensausgleich sondern um Nacherfüllung. Gebrauchte Güter können aufgrund ihrer Eigenart im Allgemeinen nicht ersetzt werden. Hieraus wird gefolgert, dass beim Kauf eines Gebrauchtwagens in der Regel[143] die Nachlieferung ausscheidet, da es sich um eine unvertretbare Sache handelt.

 

Rz. 76

Eine Ausnahme erscheint erwägenswert, wenn der Käufer selbst ein anderes gleichwertiges und mit gleichem Preis ausgezeichnetes Fahrzeug als Ersatz akzeptieren würde, der Verkäufer dies aber ablehnt. Es ist unbefriedigend, ihm sein Wahlrecht mit der Begründung abzusprechen, gebrauchte Güter könnten nicht ersetzt werden, wenn er selbst einen derartigen Ersatz akzeptiert. Er hat auch ein legitimes Interesse daran, dem häufig lästigeren Weg der Mängelbeseitigung aus dem Wege zu gehen. Er wird überdies schlechter behandelt, als der Käufer einer vertretbaren Sache, insbesondere als der Käufer eines Neufahrzeugs.

 

Rz. 77

Andererseits geht die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie,[144] welche die Verbesserung des Verbraucherschutzes anstrebt, selbst davon aus, dass gebrauchte Güter "im allgemeinen" nicht ersetzt werden können. Eine gesetzliche Ersetzungsbefugnis des Gläubigers[145] wird man in der weiten Formulierung des § 439 Abs. 1 BGB "Lieferung einer mangelfreien Sache" nicht sehen können.[146] Es darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich um einen Nacherfüllungsanspruch handelt mit dem Ziel, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, nicht eine andere. Bei anderer Betrachtungsweise würde man über die Hintertür als Naturalrestitution einen Schadensersatzanspruch einführen, der jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers erst nachrangig zum Zuge kommen soll, wenn die Nacherfüllung scheitert und der im übrigen "Vertretenmüssen" des Verkäufers voraussetzt.[147]

 

Rz. 78

Im Ergebnis steht dem Käufer eines mangelhaften Gebrauchtfahrzeugs somit in der Regel nicht das Recht zu, die Lieferung eines anderen, gleichwertigen Fahrzeugs seiner Wahl zu beanspruchen.[148] Er ist im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs auf das Nachbesserungsrecht beschränkt (§ 265 BGB). Eine Ausnahme für den Stückkauf kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der Kaufsache um eine Sache handelt, die einer vertretbaren Sache entspricht und das Leistungsinteresse des Käufers zufrieden stellt.[149] Hierzu muss der Pkw nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien austauschbar sein.[150] Das kommt nur für solche Gebrauchtfahrzeuge in Betracht, die einem Neufahrzeug wirtschaftlich und nach dem Käuferinteresse praktisch gleichkommen, wie einer Tageszulassung[151] oder einem Händlerkauf zum Weiterverkauf aus einem großen Bestand an Gebrauchtfahrzeugen,[152] nicht jedoch einen Vorführwagen.[153]

 

Rz. 79

 

Praxistipp

Da Ausnahmen von der Unmöglichkeit der Nachlieferung auch bei Gebrauchtfahrzeugen denkbar sind, muss in einem Rechtsstreit der Verkäufer die Unmöglichkeit der Nacherfüllung ausdrücklich darlegen.[154]

 

Rz. 80

In den wenigen Fällen, in denen beim Gebrauchtwagenkauf eine Wahl zwischen Nachlieferung und Mängelbeseitigung in Betracht kommt, erlischt das Wahlrecht des Käufers, sobald er die eine oder andere Art der Nacherfüllung beansprucht hat, der Verkäufer hierzu bereit oder verurteilt ist und diese nicht nach § 275 BGB ausgeschlossen ist.[155] Es lebt aber wieder auf, wenn der Verkäufer innerhalb einer angemessenen vom Käufer gesetzten Frist die verlangte Art der Nacherfüllung nicht erbringt[156] oder sie misslingt.[157] Die Nachlieferung umfasst auch ggf. den Ausbau (z.B. eines Zubehörteils) und den Abtransport der mangelhaften Sache.[158] Verlangt der Käufer Nachlieferung (was bei Gebrauchtfahrzeugen nur ausnahmsweise zulässig ist, vgl. Rdn 75 ff.), entfällt sein Anspruch nicht aufgrund einer vom Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers durchgeführten Nachbesserung.[159]

[139] Reinking, zfs 2003, 57, 59.
[140] Die Möglichkeit bejahen LG Essen, Urt. v. 12.1.2004 – 6 O 514/03, n.v.; LG Ellwangen NJW 2003, 517; OLG Braunschweig NJW 2003, 1053; Canaris, JZ 2003, 831 ff.; Bitter/Meidt, ZIP 2001, 2114; Pammler, NJW 2003, 1992; Skamel, DAR 2004, 565, 566.
[141] OLG Hamm NJW-RR 2005, 1220, 1221; Palandt/Weidenkaff, § 439 Rn 15; Bamberger/...

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