a) Übersicht

 

Rz. 57

Ein Anspruch auf Zahlung einer Schadensrente kann aus einem Schmerzensgeldanspruch, einem Unterhaltsschaden, einem Erwerbsschaden und einem Anspruch auf Zahlung vermehrter Bedürfnisse resultieren. Die monatlich oder jährlich zu zahlende Rente muss zwingend beziffert werden. Eine Zuvielforderung führt zur teilweisen Klageabweisung mit negativer Kostenfolge. Im Antrag müssen Rentenbeginn und -ende angegeben werden. Schmerzensgeldrenten und Renten für vermehrte Bedürfnisse werden lebenslänglich gezahlt, während eine Unterhaltsrente nur bis zum Ende der Unterhaltsverpflichtung reicht. Verstirbt der unterhaltsverpflichtete Ehegatte, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente bis zum potentiellen Ende der Erwerbstätigkeit des verstorbenen Ehegatten.

b) Muster: Antrag bei lebenslanger Rente

 

Rz. 58

Muster 11.18: Antrag bei lebenslanger Rente

 

Muster 11.18: Antrag bei lebenslanger Rente

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger ab dem _________________________ eine lebenslange und vierteljährliche im Voraus zu zahlende Schmerzensgeldrente von monatlich _________________________ zu zahlen.

c) Muster: Antrag bei zeitlich begrenzter Rente

 

Rz. 59

Muster 11.19: Antrag bei zeitlich begrenzter Rente

 

Muster 11.19: Antrag bei zeitlich begrenzter Rente

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger ab dem _________________________ eine vierteljährlich im Voraus zu zahlende monatliche Unterhaltsrente von _________________________ EUR bis zum _________________________ zu zahlen.

d) Hinweise

 

Rz. 60

Gem. § 760 Abs. 2 ZPO sind Geldrenten grundsätzlich drei Monate im Voraus zu zahlen. Der Streitwert für einen Rentenantrag bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 GKG und beläuft sich auf den fünffachen Jahresbetrag der Rente.

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