Rz. 62
Muster 11.5: Vergütungsvorschuss im Bußgeldverfahren
Muster 11.5: Vergütungsvorschuss im Bußgeldverfahren
_________________________ (Anschrift Rechtsanwalt)
An das Amtsgericht _________________________
_________________________ (Anschrift)
Mein Zeichen: _________________________
Klage
des Angestellten Herrn _________________________ (Name und Adresse),
– Klägers –
Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Name und Adresse), zum Zeichen: _________________________,
gegen
die _________________________ (Name) Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Adresse), gesetzlich
vertreten durch den Vorstand _________________________, dieser vertreten durch den Vorsitzenden
_________________________, ebenda, zur Schadensnummer: _________________________
– Beklagte –
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
die Beklagte zu verurteilen, den Kläger gegenüber Rechtsanwalt _________________________ von der Erstattung der noch offenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich _________________________ EUR MwSt. aus der Rechnung vom _________________________, Geschäftszeichen _________________________, freizustellen.
Ich rege die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall vorsorglich bereits jetzt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
I.
Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger die Beklagte auf vollständige Zahlung der Vergütungsrechnung in Anspruch, die dem Kläger von seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung in einem behördlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Rechnung gestellt worden sind und die lediglich zum Teil von der Beklagten ausgeglichen wurden. Der Kläger selbst hat bisher keine Zahlungen an seinen Prozessbevollmächtigten geleistet.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)" zugrunde liegen, vgl. Anlage K _________________________.
Zugunsten des Klägers besteht aufgrund des abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages bedingungsgemäßer Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 1 und 4 c) i.V.m. § 2 Abs. 1a) ARB 75.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG n.F. Hiernach ist für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte. _________________________
II.
Der Kläger beauftragte seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten am _________________________ mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung in einem behördlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Am _________________________ übersandte das Land _________________________ dem Kläger einen Anhörungsbogen, mit welchem dem Kläger der Vorwurf eröffnet wurde, er habe mit seinem Pkw die zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten, vgl. Anlage K _________________________.
Gleichzeitig wurde dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Mit Schriftsatz der Verteidigung vom _________________________ wurde auftragsgemäß Akteneinsicht in den Bußgeldvorgang beantragt, vgl. Anlage K3 _________________________.
Nach Auswertung der zugesandten amtlichen Ermittlungsakten und Erörterung des Akteninhaltes mit dem Kläger verständigten sich der Kläger und sein jetziger Prozessbevollmächtigter dahingehend, den Erlass eines Bußgeldbescheides abzuwarten und gegenüber der Bußgeldbehörde vorerst keine Einlassung zur Sache abzugeben. Zeitgleich sollten die Messdaten und -ergebnisse einem Sachverständigen vorgelegt und das Messverfahren so einer Prüfung unterzogen werden, vgl. Anlage K _________________________.
Bereits mit Schreiben vom _________________________ erbat der Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Beklagten Deckungsschutz für die Verteidigung des Klägers im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, vgl. Anlage K _________________________.
Dieser wurde dem Kläger mit Deckungszusage vom _________________________ erteilt, vgl. Anlage K _________________________.
Mit Schreiben vom _________________________ rechnete der Prozessbevollmächtigte auf Wunsch des Klägers die bisherigen Rechtsanwaltskosten gegenüber der Beklagten gem. § 9 RVG vorschussweise wie folgt ab, vgl. Anlage K _________________________:
Vergütungsvorschussrechnung gem. § 9 RVG
Abrechnungszeitraum: vom _________________________ bis zum _________________________
Rechnungsnummer: _________________________
Steuernummer: _________________________
Grundgebühr, § 14 Abs. 1 RVG, Nr. 5100 VV | 85,00 EUR |
Verfahrensgebühr, § 14 Abs. 1 RVG, Nr. 5103 VV | 135,00 EUR |
Einstellungsgebühr, Nr. 5115 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 VV | 135,00 EUR |
Ablichtungskosten, Nr. 7000 (1) VV für _________________________ Seiten | _________________________ EUR |
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen, Nr. 7002 VV | 20,... |
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