Rz. 55

Muster 11.2: Weiterbeschäftigungsantrag im Arbeitsrecht

 

Muster 11.2: Weiterbeschäftigungsantrag im Arbeitsrecht

_________________________ (Anschrift Rechtsanwalt)

An das Amtsgericht _________________________

_________________________ (Anschrift)

Mein Zeichen: _________________________

Klage

des _________________________ (Name und Anschrift),

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Name und Anschrift),

zum Zeichen: _________________________,

gegen

die _________________________ (Name) Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Adresse), gesetzlich vertreten durch den Vorstand _________________________, dieser vertreten durch den Vorsitzenden _________________________, ebenda, zur Schadensnummer: _________________________,

– Beklagte –

Streitwert: _________________________ EUR

Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger gegenüber Rechtsanwalt _________________________ von der Erstattung der noch offenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich _________________________ EUR MwSt. aus der Rechnung vom _________________________, Geschäftszeichen

_________________________, freizustellen.

Ich rege die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall vorsorglich bereits jetzt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO.

Begründung:

I.

Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger die Beklagte auf vollständigen Ausgleich einer anwaltlichen Vergütungsrechnung in Anspruch. Diese wurde dem Kläger von seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in Rechnung gestellt. Der Kläger selbst hat bisher keine Zahlungen an seinen Prozessbevollmächtigten geleistet. Die Beklagte hat die Rechnungssumme lediglich zum Teil ausgeglichen.

Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)." zugrunde liegen, vgl. Anlage K _________________________.

Zugunsten des Klägers besteht aufgrund des abgeschlossenen Rechtsschutzvertrages bedingungsgemäßer Arbeits-Rechtsschutz gem. § 2 Abs. 1a) und § 25 Abs. 2b) ARB 75.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG n.F. Der Kläger macht Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend hat seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts.

II.

Der Kläger beauftragte seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten am _________________________ gegenüber seinem damaligen Arbeitgeber, der _________________________ AG, zunächst mit der außergerichtlichen und sodann mit der gerichtlichen Beratung und Vertretung. Gegenstand der Mandatierung war die Abwehr der von dem Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Klägers.

Der Kläger war seit dem _________________________ in ungekündigter Stellung zuletzt als _________________________ gegen ein vereinbartes monatliches Gehalt von zuletzt _________________________ EUR – brutto – bei _________________________ Wochenstunden beschäftigt. Am _________________________ kündigte der Arbeitgeber durch ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis. Auftragsgemäß wurde gegen die Kündigung am _________________________ Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht _________________________ erhoben und folgende Anträge gestellt:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom _________________________, zugegangen am _________________________, zum _________________________ nicht aufgelöst worden ist.

Soweit der Beklagte im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichts erklärt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen, sofern ein der Klage stattgebendes Urteil ergeht, stelle ich folgenden weiteren Antrag:

2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger für den Fall des Obsiegens mit dem Feststellungsantrag zu Ziffer 1. zu den im Arbeitsvertrag vom _________________________ geregelten Arbeitsbedingungen als _________________________ in _________________________ bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu Ziffer 1. weiter zu beschäftigen.
3. Der Kläger wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht _________________________ schlossen der Kläger und sein ehemaliger Arbeitgeber nach Erörterung der Sach- und Rechtslage am _________________________ einen Vergleich. Es wurde darüber Einigkeit erzielt, dass das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung des Arbeitgebers unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des _________________________ aus betriebsbedingten Gründen beendet wurde.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Arbeitgeber an den Kläger zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG i.V.m. Ziff. 9 ES...

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