Rz. 763
Muster 11.48: Antrag auf Anordnung der Vorlage eines Augenscheinsobjektes durch den Gegner
Muster 11.48: Antrag auf Anordnung der Vorlage eines Augenscheinsobjektes durch den Gegner
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des
□ | Klägers |
□ | Beklagten |
beantragt,
dem | ||
□ | Kläger | |
□ | Beklagten | |
gem. § 144 Abs. 1 S. 2 ZPO aufzugeben, zum Zwecke der Augenscheinnahme den in seinem Besitz befindlichen _________________________ binnen einer Frist von nicht länger als _________________________ Wochen vorzulegen. |
Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen: _________________________
Zur Beantwortung der Beweisfrage ist es erforderlich, dass der Sachverständige den _________________________ in Augenschein nimmt und eingehend untersucht.
Der Gegenstand befindet sich allerdings nicht im Besitz des _________________________ als Beweisführer, sondern im Besitz des Prozessgegners. Dieser ist gem. § 144 ZPO verpflichtet, den Gegenstand zur Augenscheinnahme vorzulegen, weil _________________________
Gründe, die einer Vorlage entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
Rechtsanwalt
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