Rz. 6
Die Einstiegsvergütung beträgt 10,00 EUR/Std. netto. Je nach Alter der Kinder kommen pro Kind 1,00–1,50 EUR/Std. netto hinzu. Bei Kindern bis einschließlich 6 Jahre kommt der höhere Betrag zum Tragen. Zwillinge bis einschließlich 6 Jahre zählen wie 3 Kinder, danach 2 Kinder.
▪ | 10,00 EUR/Std. netto im Single-Haushalt |
▪ | 10,00 EUR/Std. netto im 2-Personenhaushalt |
▪ | 10,00 EUR/Std. netto zuzüglich je 1,00–1,50 EUR/Std. netto (altersabhängig) für jedes weitere Kind im Mehrpersonenhaushalt = 11,00–11,50 EUR/Std. netto im 3-Personenhaushalt |
▪ | 10,00 EUR/Std. netto zuzüglich 2,00–3,00 EUR/Std. netto (altersabhängig) = 12,00–13,00 EUR/Std. netto im 4-Personenhaushalt |
▪ | 10,00 EUR/Std. netto zuzüglich 3,00–4,50 EUR (altersabhängig) = 13,00–14,50 EUR/Std. netto im 5-Personenhaushalt |
▪ | usw. in Haushalten >5 Personen |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen