Rz. 59
Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag
Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag
Architektenvertrag
zwischen _____
– nachfolgend Auftraggeber –
und _____
– nachfolgend Auftragnehmer –
§ 1 Planungsziele
1. | Die Parteien haben sich auf folgende Planungs- und Überwachungsziele für die Leistungen des Auftragnehmers geeinigt:
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2. | Mit dieser Regelung haben die Parteien die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele vollständig und abschließend festgelegt. Ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 650r BGB besteht daher nicht. |
§ 2 Vertragsgrundlage
Für die Durchführung der Vertragsleistungen gelten in nachstehender Reihenfolge
1. | die Bestimmungen dieses Architektenvertrages, |
2. | die HOAI in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.7.2013, |
3. | das Bürgerliche Gesetzbuch. |
§ 3 Stufenweise Beauftragung
Neben den in § 4 Nr. 1 und Nr. 5 S. 1 fest beauftragten Leistungsphasen hat der Auftraggeber das Recht, weitere in § 4 genannte Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistungen auszuführen, sofern sie ihm binnen _____ Monaten nach Fertigstellung der vorausgegangenen Leistungen und der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung bzw. ab Vorlage der beantragten Baugenehmigung in Auftrag gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
§ 4 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Bauvorhaben nach den Regeln der Technik entstehen zu lassen und dabei insbesondere die Regeln des öffentlichen Rechts und des Nachbarrechts einzuhalten. Er schuldet alle für die Realisierung des Objekts erforderlich werdenden Leistungen, auch wenn sie nachfolgend nicht ausdrücklich erwähnt sind.
1. | Vorplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. |
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2. | Genehmigungsplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Die Kostenberechnung ist nach DIN 276, Fassung 2018, zu erstellen und bis mindestens in die zweite Ebene zu untergliedern. |
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3. | Ausführungsplanung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Anstelle der Zusammenstellung der Mengen und der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen schuldet der Auftragnehmer die Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm sowie die Erstellung eines Raumbuches. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet,
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4. | Objektüberwachung und Objektbetreuung Geschuldet werden vom Auftragnehmer insbesondere die Leistungsphasen 8 und 9 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI. Hierbei hat er insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
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