Rz. 359
Muster 10.18: Antrag auf Zustellung eines Schriftstückes im Parteibetrieb nach der EU-Zustellungsverordnung
An das
Amtsgericht
in _________________________
Ersuchen auf Zustellung eines Schriftstückes im Ausland im Parteibetrieb
In Sachen
des _________________________
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
_________________________
– Antragsgegner –
beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers gem. §§ 190,
□ | nach § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. Art. 16 EU-ZustVO | |
□ | nach § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. Art. 16 EU-ZustVO | |
□ | beglaubigte Abschriften von _________________________ | |
□ | sowie diesbezügliche Übersetzungen | |
an den _________________________ | ||
im Wege der Zustellung im Parteibetrieb zuzustellen. |
Die erforderliche Anzahl beglaubigter Abschriften des zuzustellenden Schriftstückes sind beigefügt.
□ | Ebenfalls ist die gleichfalls zuzustellende Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke beigefügt. | |
□ | Einer Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke bedarf es nicht, weil | |
□ | der Adressat die Sprache des Schriftstückes versteht. Dies ergibt sich aus Folgendem: _________________________ | |
□ | _________________________ | |
Insoweit ist der Partei und dem Unterzeichner bekannt, dass der Adressat die Annahme der Schriftstücke verweigern darf, wenn diese nicht in einer der in Art. 8 der EU-Zustellungsverordnung genannten Sprachen verfasst ist. Eines gesonderten Hinweises bedarf es daher nicht. | ||
□ | Es wird gebeten, die Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke von dort aus zu veranlassen. | |
□ | Ein Kostenvorschuss in Höhe von _________________________ EUR ist zur Verfahrensbeschleunigung beigefügt. | |
□ | Für die entstehenden Kosten sagt sich der Unterzeichner persönlich stark. |
Eine Rücksendung einer Abschrift der zuzustellenden Schriftstücke zusammen mit dem Zustellungsnachweis nach Art. 10 der EU-Zustellungsverordnung
□ | wird nicht gewünscht, weshalb das zuzustellende Schriftstück nur einfach übermittelt wird. |
□ | wird gewünscht, so dass das zuzustellende Schriftstück in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ist, Art. 4 Abs. 5 der EU-Zustellungsverordnung. Die entsprechende Anzahl an Abschriften ist beigefügt. |
Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts als Gericht am
□ | Wohnsitz |
□ | Sitz |
des Antragstellers ergibt sich aus § 1069 Abs. 1 ZPO.
Es wird um antragsgemäße Veranlassung der Zustellung gebeten.
Rechtsanwalt
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