Rz. 351

Muster 10.10: Antrag auf öffentliche Zustellung, weil der Ort der Zustellung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt

 

Muster 10.10: Antrag auf öffentliche Zustellung, weil der Ort der Zustellung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt

An das

 
Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,

 
  die Zustellung der anliegenden Klageschrift vom _________________________ an den Beklagten im Wege der öffentlichen Zustellung zu bewilligen.

Zur Begründung des Antrages wird Folgendes ausgeführt:

Die öffentliche Zustellung ist vorliegend nach § 185 Nr. 4 ZPO zu bewilligen, weil der Ort der Zustellung die Wohnung einer Person ist, die nach den §§ 1820 GVG der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt.

Der Beklagte hält sich in der Wohnung des _________________________ auf. Dieser unterliegt nach §§ 1820 GVG nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, weil _________________________

Damit ist eine Zustellung an den Beklagten in dieser Wohnung nicht möglich. Ein anderer Wohnsitz oder Geschäftssitz des Beklagten ist dem Kläger nicht bekannt. Die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 3 ZPO liegen damit vor.

Ein Vertreter des Beklagten oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Kläger nicht bekannt.

Die Aufforderung an _________________________, sich für Zustellungen im anhängigen Verfahren an den sich in ihrer Wohnung befindlichen Beklagten der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, ist

 
unbeantwortet geblieben.
zurückgewiesen worden.

Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 4 ZPO liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.

Rechtsanwalt

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