Rz. 25

Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist bei Personen(groß)schäden häufiger erforderlich, als man zunächst annehmen mag. Die Beantwortung der Frage, ob es einer solchen Genehmigung bedarf, ist jedoch grundlegend für die (Un)Wirksamkeit des zu schließenden Vergleichs und somit ein haftungsrelevanter Punkt für den beauftragten Rechtsanwalt. Immer wenn bei einem Unfall Minderjährige beteiligt sind, bei denen ein Elternteil der Schädiger ist und/oder Menschen schwer verletzt werden, muss man an eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung denken. Bei Verletzungen im Kopfbereich, insbesondere bei einem Schädelhirntrauma 2. oder 3. Grades ist häufig eine Betreuung oder Pflegschaft nach dem Schadensereignis notwendig. In diesen Fällen wirkt der Pfleger oder Betreuer beim Vergleichsabschluss mit und das Vormundschaftsgericht hat dann entsprechend den Vergleich zu genehmigen. Um die Frage nach der Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung sicher beantworten zu können, sind unterschiedliche Konstellationen zu beachten. Zum einen ist entscheidend, ob es sich um einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich handelt, und zum anderen, ob der Anspruchsteller zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses minderjährig oder volljährig ist. Zudem ist – ggf. ärztlich – prüfen zu lassen, ob der Anspruchsteller in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

 

Rz. 26

Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den außergerichtlichen Abfindungsvergleich, da es sich um eine gesetzlich angeordnete Beschränkung der Vertretungsmacht handelt. Gerichtliche Genehmigungen sollten grundsätzlich vor einer genehmigungspflichtigen Rechtshandlung eingeholt werden (§ 1828 BGB). Eine Vorgenehmigung ist gemäß § 1831 BGB immer dann zwingend erforderlich, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft vorgenommen wird. Bei Verträgen kann die Genehmigung vorher eingeholt werden (dann ist der außergerichtliche Vergleich sofort wirksam) oder nachträglich gemäß § 1829 BGB (dann wird der schwebend unwirksame Vertrag rückwirkend wirksam). Nachträglich genehmigte Verträge werden mit der Mitteilung der Genehmigung an den Vertragspartner wirksam. Vorab genehmigte Verträge werden ohne eine solche Mitteilung mit ihrer Vornahme wirksam. Oftmals bestellt das Vormundschaftsgericht in diesem Zusammenhang einen Verfahrenspfleger, der dem Rechtspfleger beim Vormundschaftsgericht entweder eine Empfehlung für den Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs ausstellt oder seine Bedenken äußert, damit das Vormundschaftsgericht entsprechend im Beschlussweg entscheiden kann.

 

Rz. 27

Sollte der beauftragte Rechtsanwalt an das Erfordernis der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht denken, kann er für den Fall haften, dass der Versicherer aus ungerechtfertigter Bereicherung vorgeht und die Abfindungszahlungen beim Geschädigten jedoch bereits aufgebraucht sind. Allerdings wird man dem Versicherer entgegenhalten können, dass es ein auch ihm selbst durchaus bekanntes Risiko ist, auf einen schwebend unwirksamen Vertrag abschließend zu leisten. Allerdings muss der Anwalt wohl zur eigenen Absicherung den Mandanten auf das Risiko der Rückforderung hinweisen.

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