Rz. 58

Muster 1.6: Deckungsanfrage für die außergerichtliche Vertretung

 

Muster 1.6: Deckungsanfrage für die außergerichtliche Vertretung

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________

_________________________ (Anrede),

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anwaltlich versicherter Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Zum Gegenstand und Umfangs der Beauftragung darf zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Anlage Bezug genommen und vollinhaltlich vorgetragen werden.

Namens und in Vollmacht der Mandantschaft darf ich Sie höflich um Deckungsschutz für den konkreten Fall und um Freistellung der Mandantschaft von der anliegenden Vergütungsvorschussrechnung bitten. Den in Anlage ausgewiesenen Gebührenvorschuss möchten Sie bitte bis spätestens zum

_________________________

direkt auf mein im Briefkopf genanntes Kanzleikonto überweisen.1 Nach Abschluss der Angelegenheit werde ich die Gebühren unaufgefordert abrechnen.

Rein vorsorglich weise ich höflich daraufhin, dass die Vorschussanforderung namens der Mandantschaft erfolgt und nur vorbehaltlose Vorschusszahlungen akzeptiert werden. Sollte von Ihnen in der Deckungszusage oder einem Abrechnungsschreiben ein Vorbehalt erklärt werden, würde ich bereits jetzt diesem ausdrücklich widersprechen.2

Falls im vorliegenden Fall weitere Informationen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag erwünscht werden sollten, würde ich Sie weiter bitten, sich ausschließlich an die Mandantschaft zu wenden, weil mir weitergehende Informationen nicht vorliegen. Für Ihr Verständnis darf ich mich bereits jetzt bedanken. Weitere Rechtsschutzversicherungen bestehen nicht.3

Sollte ich bis zum o.g. Termin keinen Zahlungseingang feststellen, habe ich Sie höflich aufzufordern, nach Fristablauf den geforderten Gebührenvorschuss mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen und zur Anweisung zu bringen.4

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

Anlage: _________________________

 

Rz. 59

Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.6

Fußnote 1

Es ist immer empfehlenswert, einen Vorschuss gemäß § 9 RVG vom Rechtsschutzversicherer zu fordern, der für seinen Versicherungsnehmer/den Mandanten, die für die Interessenwahrnehmungen erforderlichen Kosten trägt.

 

Rz. 60

Fußnote 2

Einige Rechtsschutzversicherer erteilen die Deckungszusage unter einem Vorbehalt. Wegen der Einzelheiten darf hier auf die Ausführungen in Kapitel 3 (siehe § 3 Rdn 7 ff.) verwiesen werden.

 

Rz. 61

Fußnote 3

Mit der Deckungsanfrage ist es regelmäßig sinnvoll, den Versicherer zu bitten, sich ggf. direkt mit seinem Versicherungsnehmer in Verbindung zu setzen. Dies zeigt betriebswirtschaftlichen Sachverstand und entlastet die eigentliche Mandatsarbeit.

 

Rz. 62

Fußnote 4

Ob bei einer Zahlung des Gebührenvorschusses durch den Rechtsschutzversicherer schon Verzugszinsen geltend gemacht werden können, ist strittig. Gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB tritt zwar Verzug ein, wenn ein nach dem Kalender bestimmter Zeitpunkt verstreicht, ohne dass die Zahlung des geltend gemachten Betrages erfolgt, jedoch kann der Gläubiger der Forderung den Leistungszeitpunkt nicht einseitig bestimmen. Insofern kann ggf. eine Vereinbarung in der vom Mandanten zu unterzeichnenden Vollmacht hilfreich sein. Die hinsichtlich der Vorschusszahlung gesetzte Frist wird daher von vielen nur als reines Zahlungsziel gesehen, so dass ein weiteres Mahnschreiben hinsichtlich des Vorschussbetrages erforderlich erscheint, um die Verzugsfolgen (allen voran Verzugszinsen) auszulösen. Dennoch dürfte bereits die Ankündigung der Folgen, die eintreten, wenn man die durch den Rechtsanwalt gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lässt, dazu führen, dass eine beschleunigte Bearbeitung durch den Rechtsschutzversicherer und eine zeitnahe Zahlung des Vorschussbetrages erfolgt.

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