Rz. 2

Muster 1.1: Akteneinsichtsgesuch

 

Muster 1.1: Akteneinsichtsgesuch

_________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde

_________________________ (Anschrift)

Ihr Zeichen: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________

_________________________ (Anrede),

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anliegender Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Der Mandant wurde beim Verkehrsunfall vom _________________________ verletzt/das Fahrzeug meines Mandanten wurde beim Verkehrsunfall vom _________________________ beschädigt.1

Zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche beantrage ich daher

AKTENEINSICHT

in den Ermittlungsvorgang durch Übersendung der Vorgangsakte in meine Kanzleiräume. Da die gegnerische Haftpflichtversicherung angekündigt hat, eine Entscheidung zur Einstandspflicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zum Sachverhalt zu treffen, bin ich dringend auf die Einsicht in die Vorgangsakte angewiesen.2

Die umgehende Rückgabe der Akte wird ausdrücklich versichert. Auf eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens wird verzichtet.3

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

Anlage:

– Vollmacht4

 

Rz. 3

Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.1

Fußnote 1

Der Rechtsanwalt muss grundsätzlich das berechtigte Interesse für die Übersendung der Vorgangsakte/amtlichen Ermittlungsakte darlegen. Überwiegend reichen hier Ausführungen, dass zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Einige Behörden verlangen jedoch nähere Angaben.

 

Rz. 4

Fußnote 2

Um die Vorgangsakte möglichst schnell zu erhalten und die Schadensregulierung bei streitigen Sachverhalten zu beschleunigen, kann es hilfreich sein, die Behörde auf die Dringlichkeit der Aktenübersendung hinzuweisen.

 

Rz. 5

Fußnote 3

Die Aufnahme des Verzichts auf die Eingangsbestätigung des Akteneinsichtsgesuches ist in vielen Fällen hilfreich, um Anrufe der Ordnungsbehörden/Bußgeldstellen oder den Erhalt unnötiger Standardschreiben, die den Büroablauf unterbrechen, zu vermeiden. In einigen Fällen lohnt es sich jedoch die Ordnungsbehörden um eine kurze fernmündliche oder schriftliche Rückmeldung zu bitten, z.B. in Fällen, in denen der Schädiger sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Dann ist der Rechtsanwalt auf die Hilfe der Ermittlungsbehörde angewiesen, um Angaben zum Unfallverursacher, dem schädigenden Kfz etc. zu erhalten, um den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ermitteln und die Ansprüche des Mandanten dieser gegenüber anmelden zu können. In diesen Fällen könnte folgender Zusatz aufgenommen werden: "Bitte teilen Sie mir vorab das Kfz-Kennzeichen des schädigenden Fahrzeuges mit, damit diesseits die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können."

 

Rz. 6

Fußnote 4

Vgl. die Anmerkungen zur Vollmacht (siehe § 2 Rdn 2 ff.).

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