Rz. 2

Der Ehemann der Klägerin wurde am 6.3.1965 im Alter von 64 Jahren durch den Personenkraftwagen des Beklagten tödlich verletzt. Mit der Klage verlangte die damals 50 Jahre alte Klägerin Ersatz für Gesundheitsschäden, die sie selbst gelegentlich des Unfalltodes des Ehemannes erlitten haben will. Das LG hat der Klage voll, das OLG hat ihr teilweise stattgegeben. Die zugelassene Revision des Beklagten führte zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Berufungsgericht.

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