Rz. 340
Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten ab dem 62. Lebensjahr (Übergangsregelung § 238 SGB VI) Altersrente, wenn eine Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen