Rz. 180

Kapitalisierung bedeutet die Zurverfügungstellung eines einmaligen Betrages anstelle ansonsten ratierlicher, erst zu späteren Zeitpunkten sukzessive fällig werdender Zahlungen bereits vor deren jeweiliger Fälligkeit.

 

Rz. 181

Der Betrag baut sich unter Berücksichtigung von Aufzinsung und regelmäßiger Kapitalentnahme bis zum Ende des geschuldeten Entschädigungszeitraumes auf Null ab (siehe Rdn 23 f.).

 

Rz. 182

Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind je nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei die Beteiligten zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten bzw. Getöteten und der wirtschaftlichen Daten Prognosen wagen müssen: Prognosen sind, und dies ist nicht nur eine Börsenweisheit, schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Letztlich ist der Kapitalbetrag frei auszuhandeln unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlagen: Das Risiko, durch eine Abfindung zu viel bezahlen zu müssen bzw. zu wenig zu erhalten, haben beide Parteien abzuwägen und zu tragen.

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