Rz. 347
Unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist es möglich, vorzeitig Rente zu beziehen, dann zumeist mit Abschlägen an deren Höhe. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge iHv 0,3 % an, und dies lebenslang.
Rz. 348
Beispiel 1.8
Geht ein Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren in Rente, bekommt er bis zum Lebensende 7,2 % weniger Geld:
24 Monate * 0,3 Prozentpunkte = 7,2 Prozentpunkte
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