Rz. 292

Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 316).

 

Rz. 293

Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss (vgl. auch § 41 SGB VI), ist eine Arbeit über das 65. (bzw. in Abhängigkeit vom Geburtsjahr bis letztlich auf das 67.) Lebensjahr hinaus zwar denkbar, wer jedoch eine über die jeweilige Regelaltersgrenze hinausgehende Tätigkeit behauptet, ist hierfür – da "vom gewöhnlichen Lauf der Dinge" (§ 252 BGB) abweichend – darlegungs- und beweisbelastet.

 

Rz. 294

Zu beachten sind für besondere Personenkreise allgemein vorgezogene Altersgrenzen (siehe Rdn 316 ff.).

 

Rz. 295

Nach den Feststellungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)[193] (dessen Aufgaben die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) mit der Reform der Rentenversicherung zum Oktober 2005 übernommen hat)[194] haben die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Möglichkeit des vorzeitigen Altersruhegeldbezuges sowie das Risiko vorzeitiger Invalidisierung eines Erwerbstätigen dazu geführt, dass das durchschnittliche Verrentungsalter bei Arbeitern und Angestellten deutlich vor den gesetzlich vorgesehen Altersgrenzen liegt.

 

Rz. 296

Nur ein geringer Teil des Rentenzuganges betrifft Altersrenten zum 65. Lebensjahr:[195]

1984 betrug das durchschnittliche Verrentungsalter bei Arbeitern 58,1 Jahre, bei Angestellten 60,4 Jahre, bei Arbeiterinnen 60,4 Jahre und bei weiblichen Angestellten 59,6 Jahre. Nur noch 9,3 % des Rentenzuganges im Jahre 1983 betrafen Altersrenten zum 65. Lebensjahr.[196]
Im Jahre 1988 betrug das durchschnittliche Verrentungsalter von Arbeitern 58,6 Jahre, von Angestellten 60,8 Jahre, von Arbeiterinnen 62,4 Jahre und von weiblichen Angestellten 60,9 Jahre.[197]
Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre (neue Bundesländer 62,4 Jahre, alte Bundesländer 63,3 Jahren), bei Frauen 63,0 Jahre (neue Bundesländer 61,2 Jahre, alte Bundesländer 63,4 Jahren).[198]
 

Rz. 297

Tabelle 1.1: Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters (Zugangsalter)[199]

 

Rz. 298

Europäische Vergleichswerte zur Dauer des Arbeitslebens finden sich bei Eurostat.[200]

 

Rz. 299

Strauch[201] untersuchte die Zugangsalter (deutsche Rentenversicherung) der Angestellten zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Er kommt zu dem statistisch gesicherten Ergebnis, dass das Zugangsalter für die Erwerbsminderungs- und Altersrenten allgemein immer jünger wird.[202] Die für die Angestelltenversicherung gefundenen Ergebnisse sind dabei prinzipiell auch auf die Arbeiterrentenversicherung übertragbar.[203]

[193] VDR Statistik 1985, 65.
[194] Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004, BGBl I 2004, 3242 ist die Rentenversicherung in Deutschland zum 1.10.2005 (§ 274d SGB VI) neu gegliedert worden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund übernimmt die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben (§§ 125 Abs. 2, 138 SGB VI).
[195] Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, Kap. 4 Rn 195; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl. 2016, Rn 860 f.; Schneider/Schlund/Haas-Schlund, S. 104 (Rn 115 f.).
[196] Schneider/Schlund/Haas-Schlund, S. 104 (Rn 115 f.). Siehe auch Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, Kap 4 Rn 195.
[197] VDR Statistik 1988, 77 f.
[198] Zu Detailfragen siehe Jahnke, Ausgewählte Probleme für die Schadenregulierung, S. 42 f.; Ohsmann/Kaldybajewa, Rentenzugang der BfA 2001: Über ein Drittel aller Altersrenten mit Abschlägen, DAngVers 2002, Heft 5/6; Radl, Individuelle Determinanten des Renteneintrittsalters, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 5/2007, 511; Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang des Jahres 2012 (Band 193, Juni 2013); Strauch, Rentenzugang im Wandel – Ein Vergleich der Rentenzugänge der Jahre 1965, 1975, 1985 und 1995, DAngVers 1999, Heft 10.
[199] Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenversicherung in Zahlen 2015 (Stand 12.6.2015); Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenversicherung in Zahlen 2016 (Stand 25.7.2016). Die durchschnittlichen Zugangsalter sind für jedes Jahr als Querschnitt berechnet und durch Rechtsänderungen (z.B. Einführung des flexiblen Altersruhegeldes; Anhebung der Altersgrenzen), Sondereffekte und sich im Zeitablauf ändernde Altersstrukturen beeinflusst.
[200] http://ec.europa.eu/eurostat/web/main/home; http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-datasets/-/tsdde420.
[201] Strauch, Rentenzugang im Wandel – Ein Vergleich der Rentenzugänge der Jahre 1965, 1975, 1985 und 1995, DAngVers 1999, Heft 10.
[202] Strauch, Rentenzugang im Wandel – Ein Vergleich der Rentenzugänge der Jahre 1965, 1975, 1985 und 1995, DAngVer...

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