Rz. 115

Pläne (Lageplan – nunmehr auch samt Vermaßung des auf Außenflächen erstreckten Sondereigentums und der oberirdischen Stellplätze, Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Sondereigentumseinheiten in sich abgeschlossen, durchgehende Nummerierung aller zu derselben Sondereigentumseinheit gehörenden Einzelräume und der zu ihr gehörenden Außenflächen mit derselben Nummer, Nummerierung der Stellplätze, Gemeinschaftseigentum über Gemeinschaftseigentum erreichbar, Sondereigentum über Gemeinschaftseigentum erreichbar
bereits vorliegende baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt
Wohnungseigentum, Teileigentum, Erstreckung des Sondereigentums auf Außenflächen oder Sondernutzungsrecht, Stellplätze im Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht, ggf. weitere Sondernutzungsrechte (Dachgeschossausbau etc.)
Wohn-/Nutzflächen
Miteigentumsanteile
ggf. Baubeschreibung
Baugenehmigung/Bauvorbescheid vorliegend, sofern erforderlich, bzw. Antrag gestellt
Ver- und Entsorgungsleitungen
Abweichungen von der gesetzlichen Kostenverteilung
Abstellraumsituation
Balkone, Terrassen, Dachterrassen, Loggien, Wintergärten
exakte Definition der Nutzungsbefugnisse des Sondereigentums
ebenso: Sondernutzungsrechte, Sondernutzungsplan, Vermaßung von Außenflächen, falls Sondereigentum darauf erstreckt wird
baubehördliche Auflagen für Nebenanlagen (Trockenraum, Münzautomat, Kinderspielplätze, Fahrradkeller, Abstellplätze, Müllbehälter usw.)
Regelungsbedürfnis für Medien und sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen (Antennen, Kabel, Fernsehen, Internet, Stromanschlüsse, Ladestation für Elektroautos etc.)
Charakter der Gesamtanlage; besondere Regelungen zur Wahrung des Bestandsinteresses und/oder zukünftigen Entwicklung erforderlich
Verteilung der Miteigentumsanteile/Kostenbeteiligungen
Stimmrechte angemessen verteilt
Kurz- und/oder mittelfristig bauliche Veränderungen erwünscht/zweckmäßig: gesetzliche Regelungen nach dem WEMoG ausreichend?
Nutzungsangaben in den Plänen
Soziale Erhaltungsverordnung
Bei Bestandsgebäuden: Grundstück im Gebiet einer Verordnung zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes

Vergleiche im Übrigen die Angaben bei den einzelnen Mustern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge