Rz. 18

In der Rechtsschutzversicherung ergab sich bis zum Jahresende 2009 ein geringes Beitragswachstum auf rund 3,2 Milliarden EUR.[16]

Bei den Vertragsstückzahlen ergab sich ebenfalls ein leichtes Wachstum.

Auch der Schadenaufwand ist nur leicht gestiegen (Statistik vgl. § 4 Rn 5).

Nach dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz ist den Rechtsschutzversicherern weiterhin eine eigene Rechtsberatungsbefugnis verwehrt.[17]

 

Rz. 19

In der Rechtsschutzbranche ist erkannt, dass die stagnierende Bestandsentwicklung nur durch attraktive Produkte beendet werden kann. Besondere Bedeutung kommt hier den Bemühungen der Rechtsschutzversicherer zu, Rechtsdienstleistungen zu bieten mit dem Ziel, das Produkt Rechtsschutzversicherung attraktiver und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Hier kann auf positive Erfahrungen in verschiedenen Nachbarländern verwiesen werden. Allerdings reduzieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen Entwicklungsmöglichkeiten. Zu nennen ist hier das Versicherungsvertragsgesetz.

 

Rz. 20

Seitens der Rechtsschutzversicherung wird als gemeinsame Aufgabe von Anwaltschaft und Rechtsschutz herausgestellt, neue Dienstleistungen anzubieten.[18]

 

Rz. 21

Zum Thema Rechtsschutz erscheinen auch in der Regel in Publikationen und Magazinen Berichte über Entwicklung der Rechtsschutzversicherung mit Empfehlungen zur Auswahl von Policen, verbunden mit Informationen über Preisgestaltungen und Empfehlungen.[19]

 

Rz. 22

Tendenzen zu Übernahmen sind nicht zu übersehen. So wurden durch die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG in den letzten Jahren mehrere Rechtsschutzgesellschaften oder deren Vertragsbestände übernommen, darunter die DBV-Winterthur Rechtsschutzversicherung und die HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG. Bei realistischer Sicht ist dies sicherlich nicht das Ende der Übernahme aus dem Kreis der 48 zurzeit am Rechtsschutzmarkt tätigen Unternehmen. Viel Beachtung löste zunächst eine Information über ein"Zusammengehen" zwischen Roland Rechtsschutz und ARAG aus. Dies wurde jedoch seitens der ARAG deutlich dementiert.[20]

[16] GDV Jahrbuch 2010 – Die deutsche Versicherungswirtschaft, Stichwort "Rechtsschutzversicherung", S. 116 f.
[17] Vgl. auch Franz, Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008 und insbesondere Otting, Rechtsdienstleistungen – Neue Märkte für Nichtanwälte durch das RDG, Memento Verlag 2008.
[18] Heinsen, Rechtsschutz mit Anwaltsservice – ein Weg aus der Krise, NJW Editorial Heft 13/2006.
[19] So Zeitschrift FINANZtest, Heft Nr. 6 Juni 2006 "Mit breiter Brust", S. 13-22.
[20] VW 1/2014, 37.

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