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Am Markt ist zwischenzeitlich bei allen Rechtsschutzversicherungen die telefonische anwaltliche Rechtsberatung etabliert, teilweise als 24 h Hotline. Die telefonische Rechtsberatung wird partiell auf der Grundlage eines anwaltlichen Netzwerkes auch international angeboten. Ebenso wird Online-Beratung angeboten, die eine schriftliche Auskunft durch den Rechtsanwalt beinhaltet. Eine weitere mögliche Assistance-Leistung durch den Anwalt ist die Tätigkeit bei der Erstellung der Patientenverfügung, Sorgevollmacht und Erledigung der hiermit verbundenen Formalitäten. Auch ist an die Beschaffung des Erbscheins durch den Anwalt als Dienstleistung zu denken.

Dies können nur Beispiele sein. Die Rechtsschutzversicherung ist aufgefordert, mögliche weitere Serviceleistungen anzubieten. Dies wäre sicherlich auch von Vorteil, um die Bekanntheit und Akzeptanz der Rechtsschutzversicherung zu befördern.

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