Rz. 20

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:

elektronische Einreichung von elektronischen Dokumenten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften durch Verfahrensbeteiligte,
elektronische Weiterverarbeitung der eingereichten elektronischen Dokumente durch Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die
elektronische Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Verfahrensbeteiligten.
 

Rz. 21

Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs sind u.a.:

Beschleunigung und
Vereinfachung von Arbeitsprozessen, dadurch
Effizienzsteigerung, aber auch
Einsparung von Porto-, Papier- und Tonerkosten,
Schutz der Wälder durch deutlich geringeren Papierverbrauch,
Einsparung von Raumkosten bei ausschließlich elektronischer Archivierung und
Eingangsbestätigungen anstelle von z.B. Absendebestätigungen bei Fax.
 

Rz. 22

Teilweise wird angenommen, dass Personal durch die Digitalisierung der Arbeitsprozesse bei den Gerichten und Kanzleien praktisch nicht eingespart werden kann, sondern vielmehr im Gegenteil teilweise sogar ein qualifizierter Personalbedarf erkennbar ist.[33] Der Ansicht von Müller ist sicherlich Recht zu geben, soweit die Anfangsjahre des elektronischen Rechtsverkehrs betroffen sind. Hier bleiben die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Ob man wirklich davon ausgehen kann, dass sich Personalkosten einsparen lassen, muss abgewartet werden. Etliche Arbeiten werden zwar überflüssig oder nicht mehr gehäuft in der Kanzlei vorkommen, wie z.B.:

Gang zum Fax-Gerät zur Versendung von Post,
Kuvertieren von Post,
Beschaffen von Briefmarken; Aufladen von Frankiermaschinen,
Gang zum Drucker,
Kauf von Papier (Bestellvorgang), Archivierung von Papier,
Kauf von Toner (Bestellvorgang), Auswechseln von Toner,
Gang zur Post/zum Briefkasten,
Vorlage ausgedruckter Post im Anwaltszimmer,
Suche nach Akten (Vorteil hier: Zugriff von überall möglich!),
Fertigung von beglaubigten und/oder einfachen Abschriften von Schriftsätzen und Anlagen.
 

Rz. 23

Jedoch werden neue – andere – Arbeiten hinzukommen, so z.B. das Aufbereiten von Dokumenten, um eine komfortable Bearbeitung zu gewährleisten, wie z.B. Einbettung von Schriften, Ausstattung mit Texterkennung oder die Benennung elektronischer Dokumente. Diese Vorgänge werden ihrerseits Arbeitskräfte benötigten, vgl. hierzu § 13 Rdn 33 ff. sowie die umfassenden Ausführungen in § 12 in diesem Werk. Einige dieser Arbeiten werden aufgrund der ERVV u. ERVB erforderlich sein (z.B. Druckbarkeit, PDF-Erzeugung, Nummerierung); andere wiederum der eigenen komfortablen Bearbeitung dienen (z.B. Einbettung von Schriften; Durchsuchbarkeit).

 

Rz. 24

Sicher ist jedoch: Viele "Wege" werden überflüssig. Was dies für die im Büro Arbeitenden bedeutet, lässt sich jetzt nur schwer abschätzen. Etwas düster betrachtet könnte man sagen: "Dann bewegt man sich gar nicht mehr." Welche gesundheitlichen Auswirkungen die immer weiter steigende PC-Arbeit haben wird, lässt sich bereits absehen. "Maus-Arm", Schulter-Arm-Syndrom, Kopfschmerzen und Haltungsschäden sind nur einige der auf dem Vormarsch befindlichen Erkrankungen. Teilweise wird auch eine Begünstigung der Entwicklung von Diabetes bei überwiegend sitzender Tätigkeit angenommen.[34] Die gesundheitlichen Auswirkungen durch die sich verändernde Arbeitsweise wird man zu den Nachteilen zählen müssen. Es ist eine Herausforderung, diese Nachteile aktiv zu vermeiden! Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich hierüber frühzeitig Gedanken machen, denn mit Fitness-Kursen, höhenverstellbaren Schreibtischen, die ein Arbeiten auch im Stehen ermöglichen, kann wunderbar Prävention vor gesundheitlichen Schäden betrieben werden.

 

Rz. 25

Bei der Diskussion über steigende oder fallende Kosten in dem einen oder anderen Bereich dürfen u.E. zudem die Kosten für EDV-Anlagen, Datenschutz, Datensicherheit und Fachkräfte aus dem IT-Bereich nicht außer Acht gelassen werden. Viele Kanzleien kommen ohne IT-Spezialisten nicht mehr aus. Dabei liegt es nicht allein am elektronischen Rechtsverkehr, sondern natürlich auch am digitalen Zeitalter allgemein und den Gefahren des Internets, dass eine ordnungsgemäße Datensicherung, IT-Richtlinien, Beachtung des Datenschutzes sowie ein vernünftiger Schutz vor Schadsoftware eine feste Kostenposition im Kanzleibetrieb einnehmen. § 2 Abs. 2 BORA fordert auch aus berufsrechtlicher Sicht eine Ausstattung nach dem "Stand der Technik", die für den Anwaltsberuf zumutbar und risikoadäquat ist. § 43e BRAO verlangt darüber hinaus, externe Dienstleister sorgfältig auszuwählen und Verträge mit ihnen in Textform abzuschließen, die entsprechende Inhalte (vgl. dazu § 43e Abs. 3 BRAO) haben. Gerade für kleinere Kanzleien tun sich hier ungeahnte neue Kostenfaktoren auf.

 

Rz. 26

Die Sicherheit der Informationstechnologie (IT-Sicherheit) ist in Kanzleien ein immer größeres Thema. Durch die IT-Sicherheit sollen insbesondere die nachstehenden Schutzziele erreicht werden:

Vertraulichkeit (= Schutz gegen unbefugte Kenntnisnahme),
Integrität (= unbefu...

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