Rz. 24
Verschuldenshaftung | Gefährdungshaftung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundlage | §§ 823, 249, 253, 844 BGB | § 7 StVG | |||||||||||||||||||||||||||||
Maßstab | Vorsatz; Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) | Haftung auch ohne Verschulden | |||||||||||||||||||||||||||||
Umfang | Sachschaden Fahrzeug:
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Personenschaden
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(wie Verschuldenshaftung) | ||||||||||||||||||||||||||||
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Befreiung | z.B.
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höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) unabwendbares Ereignis (§§ 17, 18 StVG) |
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Begrenzung |
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§ 12 StVG – Tötung oder Verletzung:
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Verwirkung | (keine) | Verlust der Schadensersatzansprüche tritt ein, wenn Anzeige nicht innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigers erfolgt. | |||||||||||||||||||||||||||||
Verjährung |
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3 Jahre (§ 14 StVG) |
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