Rz. 204

 

Formulierungsbeispiel

Der Arbeitgeber räumt jedem Arbeitnehmer, der von einer betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses betroffen ist, das Recht ein, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Hierzu hat der Arbeitnehmer sein vorzeitiges Ausscheiden mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Das Unternehmen wird der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen und einen entsprechenden Aufhebungsvertrag abschließen. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erhöht sich die Abfindung um 100 % des Bruttoentgelts, welches der Arbeitnehmer ohne die vorzeitige Beendigung bis zur aufgrund der betriebsbedingten Beendigung vorgesehenen rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte.

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