Rz. 858
Kündigt der Insolvenzverwalter als Betriebsveräußerer auf der Grundlage eines von ihm erarbeiteten Sanierungskonzepts im zeitlichen Zusammenhang mit einem geplanten Betriebsübergang ein Arbeitsverhältnis, so steht § 613a BGB dem nach der Rechtsprechung des BAG ebenfalls nicht entgegen.[862]
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