Rz. 858

Kündigt der Insolvenzverwalter als Betriebsveräußerer auf der Grundlage eines von ihm erarbeiteten Sanierungskonzepts im zeitlichen Zusammenhang mit einem geplanten Betriebsübergang ein Arbeitsverhältnis, so steht § 613a BGB dem nach der Rechtsprechung des BAG ebenfalls nicht entgegen.[862]

[862] BAG v. 20.9.2006 – 6 AZR 249/05, NZA 2007, 387 = ZIP 2007, 595; dazu EWiR 2007, 363 (Grimm/Michaelis).

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