Neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung

Videoüberwachung wird immer allgegenwärtiger, doch längst nicht immer wissen Betroffene und Initiatoren der Überwachung, was in diesem Bereich überhaupt rechtlich zulässig ist und wo die Grenzen liegen. Ein neuer Ratgeber des LDI-NRW soll für mehr Transparenz sorgen.

Bahnhöfe, Hauseingänge, Fitnessstudios, Supermärkte – es gibt kaum noch Bereiche, die nicht videoüberwacht sind. Das bereitet Ulrich Lepper, dem nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI), zunehmende Sorgen. Er will daher auf Aufklärung setzen und hat dazu jetzt eine Orientierungshilfe unter dem Titel Sehen und gesehen werden veröffentlicht. In der Broschüre werden ausführlich die Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung durch Private erläutert.

Oft fehlen rechtliche Voraussetzungen

Immer öfter werde Videotechnik eingesetzt, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft oder überhaupt auch nur bekannt seien, äußerte der Datenschutzbeauftragte seine Bedenken bei der Vorstellung der Broschüre. In ihr werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert und anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt. In diesen Beispielen geht es um Videoüberwachung in den Bereichen:

  • Wohnumfeld
  • Gastronomie
  • Geschäfte
  • Verkehr
  • Freizeiteinrichtungen (wie etwa Schwimmbäder, Fitnessstudios)
  • Webcams
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Videotechnik nur unter engen Voraussetzungen erlaubt

„Wenn Personen zu erkennen sind, darf Videotechnik nur unter engen Voraussetzungen eingesetzt werden. Dabei sind berechtigte Interessen für eine Videoüberwachung mit dem Recht abzuwägen, sich in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen zu bewegen. Und am Arbeitsplatz ist eine dauernde Beobachtung unzulässig“, fasste Lepper einige der zentralen Ergebnisse der Broschüre zusammen.

Die rund 100 Seiten umfassende Orientierungshilfe kann von allen Interessenten von der Website des LDI-NRW heruntergeladen werden. Hier kann auch kostenfrei eine gedruckte Version bestellt werden.

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Schlagworte zum Thema:  Videoüberwachung, Datenschutz