Die Bundesregierung hat sich endlich daran gemacht, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, die die Zuwanderung und Mobilität für hochqualifizierter Arbeitsnehmer aus Nicht-EU-Staaten erleichtern will.
Die USA hat die Green Card, in der EU soll es die EU Blue Card als neuen Aufenthaltstitel geben. Das sieht eine EU-Richtline vor, die am 19.6.2009 in Kraft getreten ist und eigentlich bis zum 19.6.2011 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen.
Die Bundesregierung hat sich dafür etwas länger Zeit gelassen und erst jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der die EU Blue Card - die Blaue Karte EU als neuen Aufenthaltstitel für Deutschland einführt.
Erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen wird verzichtet, wodurch der Zugang nicht nur vereinfacht, sondern das Verfahren auch erheblich beschleunigt wird.
Für Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch bei Ihnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.
Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten
Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.
Weitere Erleichterungen für Hochqualifizierte
Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus werden weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration vorgenommen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:
- Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.
- Absolventen deutscher Hochschulen können in dem Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
- Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.
- Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
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