Kurzbeschreibung

Wann hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlung und in welcher Höhe kann er sie verlangen?

Vorbemerkung

Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B sind "Abschlagszahlungen auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages."

Die nachfolgende Übersicht informiert darüber, wann der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlungen hat und in welcher Höhe.

Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlung

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Abschlagszahlung, wenn

der Bauvertrag nicht durch Kündigung beendet ist[1],
die Schlussrechnung noch nicht vorgelegt wurde oder hätte vorgelegt werden müssen (§ 14 Abs. 3 VOB/B).

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann er Abschlagszahlungen verlangen,

in Höhe des Werts der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B),
abzüglich eines evtl. vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalts,
abzüglich evtl. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers,
abzüglich evtl. bereits bezahlter Abschlagszahlungen,
innerhalb von 18 Werktagen ab Zugang des Antrags auf Abschlagszahlung und einer prüfbaren Aufstellung über die erbrachten Leistungen.

Erfolgt auf die Abschlagsrechnung keine Zahlung, kann der Auftragnehmer die Arbeiten nicht einstellen. Hierzu ist zwingend eine Nachfristsetzung mit Zahlungsaufforderung erforderlich (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B, vgl. Muster "Abschlagszahlung: Mahnung mit Nachfristsetzung" und "Kündigung: Zahlungsverzug des Auftraggebers").

[1] Nach vereinzelter Auffassung soll wegen des sich aus § 16 Abs. 3 Nr. 1 Satz 3 i. V. m. § 16 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B ergebenden Beschleunigungsangebots auch nach der Kündigung eines Vertrags eine Klage auf Abschlagszahlung in Betracht kommen, wenn es sich bei der geltend gemachten Abschlagszahlung um ein unbestrittenes Guthaben des Auftragnehmers handelt (OLG Naumburg, Urteil v. 22.5.2003, 7 U 10/03, BauR 2004 S. 522; OLG Braunschweig, Beschluss v. 3.3.2004, 8 U 5/04, BauR 2004 S. 1638).

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