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Neben der Mitbestimmung durch den Betriebsrat gibt es in Deutschland eine weitere Form der Mitwirkung: In Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und sind damit an strategischen Unternehmensentscheidungen beteiligt.
Die Interessenvertretung in den Aufsichtsräten ist unter anderem in dem seit 1976 geltenden Mitbestimmungsgesetz geregelt. Dieses Regelwerk war nun vor dem Europäischen Gerichtshof auf dem Prüfstand.