
Vertrauen ist auch im Arbeitsverhältnis ein hohes Gut. Dennoch haben Arbeitgeber in bestimmten Situationen ein Interesse an Kontrolle. Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen auch die technischen Möglichkeiten, Mitarbeiter zu kontrollieren.
Aber: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch machbar ist. Arbeitgeber müssen die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, datenschutzrechtliche Vorgaben und auch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. Diese Aspekte zu berücksichtigen, ist für Arbeitgeber Pflicht. Mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Mitarbeiterüberwachung im Topthema dieser Ausgabe.