
Die Resonanz auf das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung war groß. Während sich Gewerkschaftsvertreter positiv zu der Entscheidung aus Luxemburg äußerten, kamen von Seiten der Wirtschaftsverbände kritische Stimmen.
In den Medien wurde unter anderem über eine Rückkehr zur Stechuhr und das Ende der Vertrauensarbeitszeit spekuliert. Doch was hat der EuGH eigentlich genau entschieden? Welche Vorgaben hat er gemacht? Und wie ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit? Näheres dazu im Topthema ab Seite 2.