
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem neuen Urteil einen Yogakurs als Bildungsurlaub gewertet. Entscheidend für die Einstufung als Bildungsurlaub war hier offenbar das didaktische Konzept des Kurses.
Topthema: Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Menschen mit einer Behinderung sollen am Berufsleben genauso teilhaben können wie nicht behinderte Arbeitnehmer. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht für Personen mit einer Behinderung ein Diskriminierungsschutz, der bereits im Bewerbungsverfahren beginnt. Für Arbeitnehmer, die schwerbehindert sind, gelten darüber hinaus einige Sonderregelungen, wie z. B. ein besonderer Kündigungsschutz sowie Anspruch auf Zusatzurlaub. Was Arbeitgeber in Bezug auf Schwerbehinderte Menschen – im Recruitung und im laufenden Arbeitsverhältnis – beachten müssen, lesen Sie in unserem Topthema ab Seite 2.