
Ausschlussklauseln in Arbeits- oder Tarifverträgen dienen dazu, dass gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Wurde eine wirksame Ausschlussfrist vereinbart, hat diese Vorrang vor der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Im Topthema ab Seite 2 erfahren Sie unter anderem, was Sie bezüglich der Dauer der Frist beachten müssen, welche Besonderheiten bei vorformulierten Standardarbeitsverträgen gelten und welche Ansprüche nicht durch eine Ausschlussfrist eingeschränkt werden dürfen.