
Der Rechtsanspruch auf Elternzeit bringt Arbeitnehmern, die Eltern sind, Freiraum für die Kinderbetreuung und nicht zuletzt auch eine Garantie, nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in Elternzeit geht, muss der Arbeitgeber nicht nur seine Personalplanung darauf abstimmen, sondern auch verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Näheres dazu im Topthema dieser Ausgabe.